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Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Privatpraxis Dr. Ehrhardt Psychotherapie und Mentalcoaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Präambel


Die Praxis Dr. Ehrhardt besteht aus zwei Abteilungen, die psychotherapeutische Abteilung ist für (Privat-) Patienten und die Mentalcoaching-Abteilung ist für Gesunde. Mentalcoaching ist eine Dienstleistung, dient dem Erreichen dauerhafter Höchstleistungen und umfasst Strategien des Selbstmanagements. Sie ist mehrwertsteuerpflichtig und wird in der Steuererklärung als Betriebs- oder Werbungskosten verbucht. Psychotherapie ist Heilbehandlung für Kranke, unterliegt den Regeln und Normen der privaten Krankenkassen. Aufgrund meiner Mehrfachqualifikation als Psychotherapeut, Mentalcoach und Trainer, einer 30-jährigen Berufserfahrung und der damit verbundenen Effektivität in der Diagnostik und Therapie, wird für psychotherapeutische Abrechnungsprozeduren ein Verrechnungssatz von 3,5 angesetzt. Es wird darauf  hingewiesen, dass einige private Krankenkassen aufgrund ihrer spezifischen Verträge nur den 2,3-fachen Satz erstatten. Deshalb ist es für Psychotherapiepatienten sinnvoll, sich bei ihrer PKK über die Versicherungsbedingungen ihres konkreten Vertrages zu erkundigen. Manche PKK verlangen vor Behandlungsaufnahme ihre Einverständniserklärung oder die „Überweisung“ des jeweiligen Haus- oder Facharztes. Die Kosten für die ersten fünf so genannten „probatorischen Sitzungen“ werden jedoch so gut wie von allen PKK getragen.
Psychotherapie- und Coachingprozesse sind Lernprozesse, die auf Vertrauen basieren und ihre Zeit brauchen. Weitere Voraussetzungen sind die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für die eigene Lebenssituation, für selbst „verschuldete“ Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille seine Veränderungsziele aktiv und konsequent zu erreichen.

1. Der Psychotherapie bzw. Coachingvertrag
entsteht in drei Schritten. Ausgangspunkt zur Kontaktaufnahme ist die Initiative des Patienten/Kunden. In einem Erstgespräch werden die Symptomatik, die Lebenssituation, eine biografische Anamnese und die Veränderungsziele des Patienten/Kunden erfasst. Daraus erstellt Dr. Ehrhardt eine schriftliche Analyse des äußeren und des eigentlichen Problems, den daraus resultierenden Psychotherapie- und Coachingplan, inklusive aller notwendigen Maßnahmen. Dieser wird ausführlich mit dem Patienten/Kunden besprochen. Das Ergebnis wird durch Unterschrift bestätigt.  

2. Offenbarungspflicht
Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen, ist es notwendig, dass sich der Patient/Kunde seinem Psychotherapeuten/Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Patient/Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Der Psychotherapie- und Coachingplan
wird dem Kunden nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Soll-Zustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potenziale, schriftlich übergeben und mit ihm gemeinsam besprochen. Dr. Ehrhardt berät den Teilnehmer in allen Punkten, die in diesem Therapie- und Coachingplan erfasst sind.
Für den Fall, dass es sich sowohl um psychotherapeutisch relevante Heilmaßnahmen, als  auch leistungssteigerndes Coaching „für Gesunde“ handelt, werden beide Teile deutlich voneinander dargestellt. Der Kunde wählt aus, was er davon (mit welchen Behandlern, Coaches und Trainern umsetzen will) und schließt mit Dr. Ehrhardt einen oder mehrere dementsprechende Psychotherapie- und/oder Coachingverträge ab.

4. Leistungserbringung und Leistungsort
Die Therapie bzw. Coaching findet entweder in den Räumen der Akademie für Mentale Fitness in Holzkirchen bei München, telefonisch nach vorheriger Terminabsprache, oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort statt. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coachingvertrag erbracht.

5. Mitwirkungspflicht
Der Patient/Kunde ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Psychotherapie/Coachingprozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

6. Geheimhaltung
Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen, oder von als vertraulich bezeichneten Informationen, zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen von Herrn Dr. Ehrhardt dienen der gewissenhaften Arbeit von ihm und sind unabdingbar. Dr. Ehrhardt sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coachingzwecken angefertigt werden.

7. Vergütung
Dr. Ehrhardt erhält für seine diagnostischen, therapeutischen und Coaching- und Beratungsleistungen ein Stundenhonorar von 180 Euro. Im Falle einer vertraglichen Psychotherapieleistung einer privaten Krankenkasse entspricht das dem 3,5-fachen Verrechnungssatz. Da einige KK nur den 2,3-fachen Satz erstatten, wird vor dem Erstgespräch eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Privatpraxis Dr. Ehrhardt und dem Patienten/Kunden geschlossen.
Auf Coachingstunden und Beratungsleistungen ist zu den 180 Euro die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer fällig.
Die Abrechnung erfolgt halbstundengenau.
Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden.
Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber.
Näheres hierzu wird im Coachingvertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden.

8. Haftung
Dr. Ehrhardt steht dafür ein, dass er seine Psychotherapie/Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Herrn Dr. Ehrhardt vor. Folgen, die daraus entstehen, dass der Teilnehmer unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Teilnehmer die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung etwaig vereinbarter Coaching-Hausaufgaben, sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Dr. Ehrhardt ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Psychotherapie/Coachingtermine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse von Herrn Dr. Ehrhardt, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Dr. Ehrhardt wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung
Ein etwaiges Recht des Coachingkunden zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Nutzungsrechte
Psychotherapiepläne, Coaching- und Beratungskonzepte, sowie sonstige Unterlagen oder persönlich erstellte CDs, sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei Dr. Ehrhardt. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch des Psychotherapie/Coachingkunden bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch Dr. Ehrhardt. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise - ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen der Coachingverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coachingvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommende Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Miesbach, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Vereinbarung zwischen Dr. päd. Dipl. Psych. Karl Werner Ehrhardt

und
……………………………………………………………………………
Ich bin für meinen Besuch am ……………….. zur Untersuchung einschließlich notwendiger psychotherapeutischer Behandlung und Konsultationen mit Herrn  Dr. Werner Ehrhardt darüber aufgeklärt worden, dass es sich bei der Praxis Dr. Ehrhardt um eine reine Privateinrichtung ohne Kassenzulassung handelt und dass ich von einer gesetzlichen Krankenkasse für die hier entstehenden Kosten keinerlei Erstattung erwarten kann.   

Für die Begleichung von Rechnungen bin ich persönlich verantwortlich.   

Da die Planung von Terminen nach einem Terminsystem geführt wird, werde ich mindestens 3 Werktage vorher absagen, sollte ich einen Termin nicht einhalten können. Dies geht auch telefonisch außerhalb der Behandlungszeiten auf dem Anrufbeantworter. Andernfalls wird mir die ungenutzte Zeit in voller Höhe der geplanten Behandlung in Rechnung gestellt.

Holzkirchen, den ……………………………………

Dr. Werner Ehrhardt                    Unterschrift des Patienten

Stand: April 2020

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